Veränderungssperren
Leistungsbeschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Teaser
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Amt Nortorfer Land - Der Amtsdirektor
Niedernstr. 6
24589 Nortorf (Rendsburg-Eckernförde)

Albrecht, Celina
Fachdienst III/1 - Allgemeine Bauverwaltung
- +49 4392 401115
- +49 1805 101170433
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 116

Manthey, Torsten
Fachbereichsleiter, Fachdienst III - Bau- und Umwelt Ordnungs- und Sozialverwaltung
- +49 4392 401117
- +49 1805 101170449
- E-Mail senden
- Etage: EG | Zimmer: 114