Gewässeraufsicht

Leistungsbeschreibung

Schleswig-Holstein ist ein Wasserland: 30.000 Kilometer Bäche und Flüsse, 300 Seen mit insgesamt 28 000 Hektar Fläche, eine rund 1.200 km lange Küste an Nord- und Ostsee. Knapp ein Viertel der Landesfläche ist durch Sturmfluten gefährdet und die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu 100 Prozent aus Grundwasser sichergestellt. Schutz und Erhalt der Gewässer als Lebensraum und als Trinkwasserreservoir sind wichtige Aufgaben.

 

Sofern zur Abwendung einer durch Hochwasser, Sturmflut, Eisgang oder durch andere Ereignisse entstehenden Wassergefahr Maßnahmen notwendig sind, haben alle Gemeinden, auch wenn sie nicht bedroht sind, auf Anordnung der Gefahrenabwehrbehörde die erforderliche Hilfe zu leisten.

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Die Gemeinden, Ämter oder Städte sind für die Gewässeraufsicht zuständig.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Weiterführende Informationen (extern):
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Rechtsgrundlage

Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Schwardt, Tanja

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401111
  • +49 1805 101170411
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 109
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Schwager, Lisa

Fachdienst III/3 - Ordnungsverwaltung

  • +49 4392 401112
  • +49 1805 101170434
  • E-Mail senden
  • Etage: EG | Zimmer: 111
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